Logopädische Praxis

Apostel




Was ist eine Heilmittelverordnung?

Eine logopädische Behandlung ist ein Heilmittel, welches durch einen Arzt bei Bedarf verordnet werden kann. Dieser stellt dann eine sogenannte Heilmittelverordnung aus. Diese gibt unter anderem an wie häufig die Therapie stattfinden kann und wie viele Therapieeinheiten dazugehören. Zu Beginn der Therapie findet noch eine zusätzliche Therapieeinheit für die Befunderhebung mit einem ausführlichen Anamnesegespräch und einer störungsspezifischen Diagnostik statt.



Wer kann eine Heilmittelverordnung ausstellen?

Je nach Fachgebiet, in das die Störung fällt, können HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Neurologen, Phoniater, Zahnärzte, Kieferorthopäden oder Allgemeinärzte eine logopädische Verordnung ausstellen.



Wer übernimmt die Kosten für die Therapie?

Bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Therapie. Ab dem 18. Lebensjahr müssen 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung geleistet werden. Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegt bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken sind es 1%. Für Privatpatienten gelten je nach Tarif unterschiedliche Zuzahlungssätze, die am besten vor Beginn der Therapie in Erfahrung gebracht werden sollten.



Wie lange ist die Verordnung gültig?

Die Verordnung gilt ab Ausstellungsdatum 28 Tage.



Wo findet die Therapie statt? Machen Sie auch Hausbesuche?

Laut gesetzlichen Bestimmungen muss die Therapie in einer geprüften und speziell zugelassenen logopädischen Praxis erfolgen.

Hausbesuche dürfen Schwerbetroffenen verordnet werden, wenn ein medizinischer Grund das Erscheinen der Patientin oder des Patienten in der Praxis daran hindert.

Es gibt zudem noch die Möglichkeit Therapien als Videotherapie stattfinden zu lassen.



Was muss ich beim ersten Termin beachten?

Bitte bringen Sie die Heilmittelverordnung und Ihre Krankenkassenkarte bzw. die Ihres Kindes oder Angehörigen mit.



Wie bekomme ich einen Termin?

Sie können anrufen, eine E-Mail schreiben oder unser Kontaktformular nutzen.



Muss zu Hause geübt werden?

Die häuslichen Übungen sind sehr wichtig, da die Studienlage zeigt, dass die Therapie in sehr vielen Störungsbildern bessere Erfolge erzielt, wenn sie hochfrequent, daher sehr häufig stattfindet. Da dies aus wirtschaftlichen, privaten oder anderen Gründen nicht immer möglich ist, ist es sinnvoll das in der Therapieinheit erlernte in der folgenden Woche mit den mitgegebenen Übungen zu festigen.



Ist der Therapiehund immer dabei?

Die Therapiehündin Wilma kann, aber muss nicht bei den Therapieeinheiten dabei sein. Wenn Sie oder Ihr Kind/Angehörige*r Angst oder Bedenken dem Hund gegenüber haben, wird dieser nicht eingesetzt. Bitte schreiben Sie dies auch in unser Kontaktformular oder erwähnen dies am Telefon. Zudem wird der Hund, wie jedes andere Therapiemittel so eingesetzt, dass es zu den Zielen der aktuellen Therapieeinheit passt. Es muss zudem sowohl auf die Bedürfnisse des Patienten/ der Patientin, als auch auf die Bedürfnisse und die Reaktion des Hundes geachtet werden, damit der Einsatz die Therapie bereichert.



Kann die Therapie auch digital stattfinden?

Ja, die Therapie kann auch als Videotherapie stattfinden. Dies ist vor Allem sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel eine längere Zeit im Ausland verbringen oder aufgrund einer Infektionsgefahr die Öffentlichkeit meiden. Unbedingt erforderlich ist hierfür ein Endgerät mit Kamera, guter Internetverbindung und ausreichend großem Bildschirm.



Haben Sie noch Fragen, die hier nicht aufgeführt wurden?

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